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Einigung Infektionsschutzgesetz (Corona)

DanVanKes, Montag, 19.04.2021, 12:11 (vor 1097 Tagen) @ CLM

Ausgangssperre erst um 22 Uhr (statt 21 Uhr) bis 5 Uhr. Ausnahme: Körperliche Bewegung (für eine Person) im Freien möglich bis 24 Uhr. Orientierung an der Hamburger Regelung. Es ist aber auch die Rede von "Abendspaziergang mit dem Partner", insofern viell doch 2 Personen

Insofern deutliche Entzerrung, im Sinne des verfassungsrechtlichen Rahmen.
Bei allem drumherum eine letztlich gute Regelung, wenngleich es schade zu sagen ist "Besser so als gar nicht" bei dem Ernst der Lage

Arbeitgeber müssen Homeoffice und zwei Tests pro Woche anbieten müssen. Also weiter keine Testpflicht. Nur die Angebotspflicht...

Verstehen kann ich das weiterhin nicht - Schüler und Kids- PFLICHT, Arbeitnehmer nicht. Das selbe für Homeoffice - anbieten JA, Pflicht NEIN...Es ist echt traurig

Die Notbremse greift erheblich in Grundrechte ein, deshalb gilt sie nur bis zum 30.6.2021

Na wollen wir mal hoffen, dass am 30.6 dann auch Grund besteht sie nicht mehr aufrechtzuerhalten

https://twitter.com/kbecker/status/1384078738577448961


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