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Laut BGM und RKI (Corona)

JohnDo8485, Kreis Mettmann, Freitag, 23.04.2021, 10:19 (vor 1908 Tagen) @ simie

Wobei für die Behandlung die Krankenkasse zahlt. Jedoch gibt es bei Impfschäden nach empfohlenen Impfungen weitere Leistungen. Und bezüglich dieser scheint es da jetzt Unklarheiten geben.

Richtig, bei empfohlenen Schutzimpfungen steht dir eine Versorgung durch das Land zu. Das geht wohl über die "herkömmlichen" Versicherungsleistungen hinaus.


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