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Laut BGM und RKI (Corona)

Cthulhu, Essen, Freitag, 23.04.2021, 09:33 (vor 1092 Tagen) @ JohnDo8485

Zwischen „möglich sein“ = „es ist erlaubt“ und „es ist empfohlen“ gibt es juristisch aber vermutlich noch ein paar Unterschiede.

Speziell wenn es darum geht, ob ich mich auf eine Empfehlung des Staates hin impfen lasse oder der Staat mir nur erlaubt, mir eine Impfung geben zu lassen, wenn ich möchte.

Wissen tue ich es nicht, aber für mich persönlich ist das zu schwammig.
Nicht umsonst haben sogar die Ärzte bedenken geäußert, das Haftungsrisiko wäre auf sie abgewälzt.

Genau das finde ich hier auch sehr schwierig, ich würde es so interpretieren, dass die Stiko AZ für Leute unter 60 empfiehlt, wenn es vorher mit dem Arzt besprochen wurde und entsprechend aufgeklärt.

Ob mir meine eigene Interpretation reicht, wenn es um mögliche Haftungsausschlüsse geht, das ist dann noch mal eine ganz andere Frage, deswegen braucht es hier einfach eine klare und eindeutige Aussage.

Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit der Thrombose für mich extrem niedrig ist...vermutlich ist es deutlich gefährlicher, mich ins Auto zu setzen und irgendwo hin zu fahren, aber da weiß ich, dass im Falle eines Unfalls Versicherungen für eine mögliche Behandlung zahlen.


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