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CNB in Kraft (Corona)

jniklast, Langenhagen, Samstag, 24.04.2021, 10:13 (vor 1088 Tagen) @ Ulrich

Du musst Dir die Informationen besorgen. Problematisch wird es, wenn Du am späten Abend von Landkreis A durch Landkreis B nach Landkreis C fährst. Wenn in Landkreis B eine Ausgangssperre gilt, aber in A und C nicht, dann darfst Du durch B nicht durch. Und die Juristen sind sich nicht einmal sicher, ob das nicht auch für den Eisenbahnfernverkehr gilt. Dieses Bundesgesetz war die Antwort auf das Versagen der Länder, das darf man nicht vergessen. Aber trotzdem ist es einfach nur schlecht gemacht. Und das nicht nur in diesem Punkt.

In dem Fall wird wohl das klassische "wo kein Kläger, da kein Richter" gelten, aber insgesamt ist es finde ich schon erschreckend, wie schlecht das Gesetz am Ende handwerklich ist. Auch wenn es natürlich stimmt, dass es die Antwort auf das Versagen der Länder ist, so kommt das ganze ja nicht überraschend. Da waren jetzt viele Monate und viele juristische Urteile Zeit was vernünftiges auszuarbeiten. Und am Ende ist es doch wieder mit der heißen Nadel gestrickt.


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