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Fällt das noch unter eine empfohlene Schutzimpfung (Corona)

Zoon, Donnerstag, 22.04.2021, 21:55 (vor 1771 Tagen) @ Sascha

Puh. Das kann dann aber bei schweren Nebenwirkungen mit Krankenhausaufenthalt richtig hart werden, oder? Ob die Krankenkasse dann anstandslos zahlt, wenn man auf eigenen Wunsch einen Impfstoff ohne gesicherte Haftungsfrage geimpft bekommt.

Grundsätzlich muss die Krankenkasse jede notwendige ärztliche Versorgung, einschließlich Krankenhausbehandlung bezahlen. Eine Leistungsbeschränkung sieht das Gesetz in § 52 SGB V für Fälle der selbstverschuldeten Herbeiführung der Krankheit herbei. Um einen solchen Fall handelt es sich bei einer behandlungsbedürftigen Nebenwirkung einer Impfung, die nach ärtzlicher Beratung und im Rahmen ärtzlichem Ermessen verabreicht wurde, ganz gewiss nicht. Es wird sich wohl keiner impfen lassen, damit genau diese Nebenwirkung eintritt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html


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