schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Detailfrage neues IFSG an die Experten (Corona)

dNL, Sauerland, Freitag, 23.04.2021, 17:34 (vor 1701 Tagen) @ CLM

Folgendes steht im neuen IFSG:

private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt;

Sind damit eingetragene Lebenspartnerschaften gemeint oder schlicht und einfach "normale" Liebespaare? Wenn ich also z.B. das Wochenende bei meiner Freundin verbringe (dort aber nicht gemeldet bin), dürfte uns dann eine weitere Person besuchen oder nicht? Und bevor hier einer die Moralkeule schwingt, wir wollen keine Party o.Ä. feiern, es geht um Umzugs / Renovierungshilfe


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1515942 Einträge in 16280 Threads, 14350 registrierte Benutzer Forumszeit: 19.12.2025, 23:46
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln