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Innensenator Geisel in den Tagesthemen (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 30.08.2020, 17:11 (vor 1944 Tagen) @ Ulrich

Die hätten Einspruch erheben können. Natürlich wäre dem statt gegeben worden. Und das wäre auch zu dem Zeitpunkt möglich gewesen.


Ganz schwierig. Funktioniert am Abend vor der Kundgebung eigentlich nur, wenn man bereits einen Rechtsanwalt hat, der mit vorbereitetem Schriftsatz Gewehr bei Fuß steht.


Jein. Ich mache jetzt kein Versammlungsrecht, aber wenn du am Tag vot der eA-Verhandlung zu mir kommst, dann bastel ich dir trotzdem noch eine schöne Erwiderung, wenn alle anderen Fristen erledigt sind


Wie sollen die Anmelder der Versammlung denn anders reagieren, wenn Abends am Tag vor der schon lange angemeldeten Demonstration aus heiterem Himmel Abends das Verbot kommt?

So ein Verhalten der Behörde kann man nur als hinterfotzig bezeichnen.

Sich eines Rechtsanwalts bedienen. Wie gesagt, das geht auch in der Zeit noch.


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