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Ulrich, Samstag, 29.08.2020, 22:33 (vor 1944 Tagen) @ tim86

Das Problem war aber auch, dass bei Hochverrat von Rechts die Gerichte zu gnädig waren. Und Hindenburg mehrmals Amnestien für politische Straftäter ausgesprochen hatte.

Ansonsten wären Hitler, Röhm, Göring, Heß,... 1933 in Haft gewesen oder im Fall von Göring noch im Exil(Hindenburg hat 1925 leider eine Amnestie erlassen so dass er wieder kam).

Aber selbst mit der milden Strafe, hätte es schon gereicht wenn das Gericht nicht von der, laut Gesetz vorgesehenen Ausweisung von des Hochverrats für schuldig befunden Ausländer, wegen Hitlers Kriegsdienst abgesehen hätte.

Leider nur zu wahr. Die Justiz in der Weimarer Republik war auf dem rechten Auge weitgehend blind. Und das von 1918 bis 1933. Schon 1922 hat der Mathematiker Emil Julius Gumbel ein Buch veröffentlicht, in dem er die verhängten Strafen unter statistischen Gesichtspunkten untersucht hat. Bis dahin waren von Linksradikalen 22 Morde begangen worden. Zehn Täter waren hingerichtet worden. Rechtsradikale hatten bis dahin 354 Morden begangen. Ein Täter war zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Hingerichtet wurde niemand, und die zeitlich befristeten Haftstrafen beliefen sich auf insgesamt 90 Jahre. Weitere Details findet man im Netz.

Und das ganze hat sich dann durchgezogen.


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