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Voomy, Berlin, Samstag, 29.08.2020, 22:30 (vor 1944 Tagen) @ tim86

Das Problem war aber auch, dass bei Hochverrat von Rechts die Gerichte zu gnädig waren. Und Hindenburg mehrmals Amnestien für politische Straftäter ausgesprochen hatte.

Ansonsten wären Hitler, Röhm, Göring, Heß,... 1933 in Haft gewesen oder im Fall von Göring noch im Exil(Hindenburg hat 1925 leider eine Amnestie erlassen so dass er wieder kam).

Aber selbst mit der milden Strafe, hätte es schon gereicht wenn das Gericht nicht von der, laut Gesetz vorgesehenen Ausweisung von des Hochverrats für schuldig befunden Ausländer, wegen Hitlers Kriegsdienst abgesehen hätte.

Jein. Das Problem ist vor allem gewesen, dass die Gerichte der Weimarer Republik politische Urteile gefällt haben. Hindenburgs vier Amnestien waren da sicher ebenso problematisch, aber sie wären nie ein Punkt gewesen, wenn die Weimarer Gerichte tatsächlich rechtstaatliche Urteile gefällt hätten.

Hitlers Nicht-Abschiebung war da nur das I-Tüpfelchen der Geschichte. Trotzdem bleibt der "Hochverrat" in einem modernen Rechtstaat ein Straftatbestand, den man nicht mehr pflegen sollte. Öffnet nur Tür und Tor für populistische Regierungen, die eigenen aufgedeckten Missstände gegen die Person zu richten, die sie aufgedeckt hat. Carl von Ossietzky bleibt als mahnendes Beispiel. Ebenso wie die SPIEGEL Prozesse.


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