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Welchen Beitrag leisten eigentlich Vermieter? Keinen geringen. (Corona)

Zoon, Dienstag, 24.03.2020, 22:29 (vor 1455 Tagen) @ Jurist81

Der Staat begünstigt mit der Neuregelung gar nichts. Er sorgt lediglich dafür, dass säumigen Mietern während der Corona-Infektionskrise nicht gekündigt werden kann und diese Zeit haben ihren Mietrückstand nach der Krise abzutragen.

Das ist in meinen Augen auch der richtige Weg, weil so dem Mieter Sicherheit gegeben wird, dass sein (krisenbedingter) Einkommensausfall nicht gleich zum Verlust der Wohnung führen wird. Das erhöht die Aussicht, dass sich Mieter krisengerecht verhalten.

Die von Dir favorisierte Mietschuldenübernahme wälzt (soweit sie eingreift) das Ausfallrisiko auf die Allgemeinheit ab. An diese Art der Sozialisierung privater Schulden bzw. Risiken stellt der Gesetzgeber strenge Anforderungen. Insbesondere darf die Wohnung nicht unangemessen teuer sein. Mit dem Kündigungsaufschub wird unbürokratisch allen (krisengeplagten) Mietern geholfen, unabhängig davon, ob es sich um eine billige oder teure Wohnung handelt.

Die von Dir geschilderten Probleme Rechtsanwaltskosten, Kosten einer Räumungsklage, finanzielle Überforderung des Mieters etc. können auch bei einer normalen Mietschuldenübernahme eintreten. Zudem beseitigt die Bezahlung der Mietschulden innerhalb der von Dir genannten Zwei-Monats-Frist nur die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, nicht aber die Wirksamkeit einer ebenso möglichen ordentlichen Kündigung. Wenn der Vermieter ordentlich gekündigt hat, wird das Amt die Mietschuldenübernahme ablehnen, weil das Mietverhältnis durch die Mietschuldenübernahme nicht gesichert werden kann. Zudem gibt es die Mietschuldenübernahme im Bereich des SGB II (Hartz IV) nur als Darlehen, so dass auch bei Mietschuldenübernahme der finanzielle Spielraum des Mieters eingeschränkt sein wird, woraus sich bei der Mietzahlung neue Probleme ergeben können.


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