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Welchen Beitrag leisten eigentlich Vermieter? (Corona)

Ulrich, Dienstag, 24.03.2020, 10:12 (vor 1456 Tagen) @ el_ayudante

Das sollte auf gar keinen Fall von Oben vorgeschrieben werden!

Zum einen dürfte wohl jeder Gewerbetreibende selber guten Kontakt zu seinem Vermieter haben und wie du schon sagst, hat im Normalfall jeder Vermieter ebenfalls ein Interesse daran seinen Mieter zu behalten (sofern dieser sich vorab ordentlich benommen hat). Btw. habe ich bereits von einigen Stellen von Vereinbarungen mitbekommen (Kürzungen, Stundungen, "Kostenübernahme" durch Vermieter, etc)

Zum anderen sollte man immer bedenken, dass auf Vermieter-Seite auch Menschen stehen und nicht immer nur große Unternehmen oder kommunale Träger.
Es gibt sehr viele Einzelvermieter, sprich Eigentümer eines einzelnen Objektes, welches für diejenigen die einzige Altersvorsorge ist und die jahrzehntelang hierfür gespart und investiert haben. Schneidet man denen auf einmal jegliche Einnahme bei weiterlaufenden Kosten ab, gibt es hier das nächste Problem.
Außerdem kommen wir auch hier auf Punkt 1 zurück: wenn man schon vorher ein ordentliches Verhältnis mit seinem Vermieter aufgebaut hat, ist auch hier Reden die Lösung.

Miteinander reden und Kompromisse schließen ist zielführender, als Verordnungen. Denn diese können nie so differenziert sein wie individuelle Vereinbarungen und somit ungewollt an manchen Stellen mehr Schaden anrichten als Hilfe bieten.

Die Gruppe der Vermieter ist recht heterogen, das hat z.B. die Diskussion über den Berliner "Mietendeckel" gezeigt. Und bei Gewerbeobjekten dürfte es ähnlich aussehen. Auch her gibt es mit Sicherheit neben denjenigen, die auf den schnellen Euro aus sind diejenigen, die langfristig denken und denen langfristige Verträge und ein gutes Verhältnis zum Mieter mehr wert sind als kurzfristig hohe Gewinne.

Aber trotzdem braucht es jetzt Regelungen, die eine Eskalation der Lage verhindern. Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Vermieter bei einer finanziellen Notlage der Mieter recht schnell kündigen, und sie können diese Kündigungen auch wenn die Gerichte wieder arbeiten durchsetzen.

Und wenn sich später Vermieter und Mieter einvernehmlich einigen, dann wäre das um so besser. Falls nicht, dann braucht es aber auch dann ein vom Gesetzgeber aufgespanntes "Sicherheitsnetz".


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