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Pragmatische Lösung? (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 09.10.2025, 20:28 (vor 66 Tagen) @ nico36de

.. der § 130 Abs. 3 StGB stellt nur die Leugnung der Shoah unter Strafe, nicht indes die Kritik an der Regierung Netanjahu.


Ach was, wer hätte das gedacht...

Es wird allerdings regelmäßig die Antisemitismuskeule geschwungen und jeder als Hamas-Sympathisant bezeichnet, der den Kriegsverbrecher Netanjahu und seine Erfüllungsgehilfen als solche bezeichnet. Ob das auch so wäre, wenn der (selbstverständlich ein unmenschliches und unsägliches Verbrechen darstellende) Holocaust als einziges Verbrechen gilt, dessen Leugnung strafbar ist. Als wenn der Schlächter Netanjahu großartig anders ticken würde als die Hamas-Terroristen.

Weder das eine, noch das andere fällt unter den Absatz 3. Der stellt explizit die Leugnung der Shoah (und generell von Gewaltverbrechen der NS-Zeit) unter Strafe.

Vielleicht, weil der industrielle Massenmord in der Geschichte sans pareil ist.


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