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Auch das LAG entscheidet zugunsten der GDL (Politik)

jonam ⌂, Berlin, Dienstag, 12.03.2024, 18:54 (vor 51 Tagen) @ markus

Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher führte zur Begründung der Entscheidung der Kammer aus, dass der Streik insbesondere nicht deshalb rechtswidrig sei, weil damit tariflich nicht regelbare Ziele verfolgt würden. Hierzu könne nicht darauf abgestellt werden, dass die GDL Forderungen - wie etwa eine Abbedingung des Grundsatzes der Tarifeinheit - aufgestellt habe, die nicht als zulässiges Streikziel erachtet werden könnten. Insoweit sei grundsätzlich auf den Streikbeschluss der gewerkschaftlichen Gremien abzustellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaft könnten Umstände, die in der sog. Verhandlungsphase zeitlich davor lägen, nicht berücksichtigt werden. Der Streik sei auch verhältnismäßig. Die Gerichte seien grundsätzlich nicht befugt, neue, das Arbeitskampfrecht bzw. die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) einschränkende Regelungen zu erlassen, wenn und soweit der Gesetzgeber sich für ein Modell des freien Spiels der Kräfte entschieden habe. Eine Ankündigungsfrist von 22 Stunden im Güterverkehr und 30 Stunden im Personenverkehr hielt das Gericht noch für angemessen.

https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-bahn-auf-untersagung-des-gdl-streiks-zurueckgewiesen


Ich frage mich, ob eine richterliche Entscheidung bei ganz kurzen Fristen (sagen wir unter 6 Stunden) auch noch so ausfallen würde. Weil dann hast Du speziell in Großstädten als Arbeitnehmer der kritischen Infrastruktur so gut wie keine Reaktionsmöglichkeit mehr, um pünktlich zu deinem Arbeitsplatz zu kommen. Dann werden z.B. die Krankenhäuser in Berlin, die v.a. per S-Bahn erreichbar sind, ihre Leistungen einschränken müssen.

Manoj


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