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Ökonom: GDL-Streik kostet die Bahn bereits mehr als eine Einigung mit Weselsky (Politik)

markus, Freitag, 08.03.2024, 11:39 (vor 656 Tagen) @ Guido

Und ich finde es tatsächlich normal und richtig, wenn beide Seiten eines Vertrages gleiche Rechte und Pflichten haben.


Sehe ich anders. Nimm einen Mitarbeiter Mitte 50. Wenn der einen neuen Job sucht und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende o.ä. hat, wird er es schwer haben, weil wenige Arbeitgeber so lange warten wollen/können. Dann nimmt man bei gleicher Qualifikation die Person, die man schneller bekommen kann. Ein Ü50 wird aber in seinem Alter auch nicht auf Verdacht kündigen, weil sich schon was in angemessener Zeit finden wird, da das Risiko viel zu groß ist am Ende keinen vergleichbaren Job zu finden. Das kann man mit Mitte 20 vielleicht machen, aber mit Kindern und Hypothek wird das kaum einer tun. Andersrum ist es aber auch angemessen, Mitarbeiter, die viele Jahre im Unternehmen sind, besonders zu schützen und dazu gehört auch eine längere Kündigungsfrist. Sprich: Es ist durchaus legitim, wenn die Fristen nicht deckungsgleich sind.

Dazu käme auch eine Sperre beim Arbeitsamt, wenn ins Blaue hinein gekündigt wird und dann vielleicht doch kein neuer Job gefunden wird.

Ich hatte neulich einen Mitarbeiter bei uns im Betrieb, der Mitte Dezember ankam und zum 2. Januar ein neues Jobangebote vorliegen hatte. Die Kündigungsfrist betrug aber sechs Monate und der Arbeitgeber wollte darauf bestehen. Ich habe dagegen vorgeschlagen, ihn per Aufhebungsvertrag passend rauszulassen. Ende vom Lied war (und mir war klar, dass das passiert): am nächsten Tag direkt eine Krankmeldung für den Rest des Monats eingereicht und zum 2. Januar einfach nicht mehr wiedergekommen. Es folge eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen und die fristlose Kündigung. War dem ehemaligen Mitarbeiter natürlich egal, denn er wollte ja raus. Und da konnte der AG sich noch glücklich schätzen, dass nicht weitere AU-Meldungen eingegangen sind. Denn dann hätte es sogar noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen gegeben, während gleichzeitig vom neuen Arbeitgeber ebenfalls Gehalt fließt.

Aber um das so durchzuziehen, muss man natürlich arschig genug sein. Und sich anwaltlich beraten lassen um etwaige Schadensersatzansprüche auszuschließen.


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