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Ökonom: GDL-Streik kostet die Bahn bereits mehr als eine Einigung mit Weselsky (Politik)

markus, Donnerstag, 07.03.2024, 22:25 (vor 657 Tagen) @ Ulrich

Naja, die ganze Zeitarbeitsbranche stinkt doch zum Himmel und kann als Ausbeutung betrachtet werden. Man ist Mensch 2. Klasse und das bekommt man auch immer wieder zu spüren. Wenn jetzt jemand eine pfiffige Idee hat und das ganze Prinzip zugunsten der Arbeitnehmer umkehrt, finde ich das erstmal richtig gut. Rupo würde jetzt süffisant einwerfen: „Seht her. Der Markt regelt das“. Verstehe daher die Kritik nicht. Wir sollten lieber froh darüber sein, dass sich der Markt gerade massiv Richtung Arbeitnehmer dreht und es eben immer schwieriger wird, zu Billigpreisen Arbeitskräfte zu bekommen.


Der Vorwurf, dass die GdL hier über eine von ihr gesteuerte Firma Bahn-Konkurrent wird, ist nicht völlig abwegig. Die Bahn ist zwar mit dem Versuch gescheitert, der GdL im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Tariffähigkeit abzusprechen. Aber das eventuell deshalb, weil kaum ein Gericht so etwas ohne ausführliche Prüfung in einem ordentlichen Verfahren beschließen würde. Die GdL könnte hier mittel- und langfristig auf sehr dünnem Eis gehen.

Ja, allerdings sind derartige Überschneidungen deshalb fragwürdig, weil es sich in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer auswirkt, wenn eine Gewerkschaft gleichzeitig Arbeitgeber ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist nicht gewollt. Denn dann könnte es sein, dass sich die Gewerkschaft in den Verhandlungen zurückhält, damit das eigene Unternehmen mit günstigen Bedingungen davon kommt. In diesem Fall droht das allerdings nicht. Ganz im Gegenteil: Die Idee dahinter wirkt sich eher deutlich zugunsten der Arbeitnehmer aus. Dass sich die GDL in den Verhandlungen zurückhält, ist ebenfalls nicht erkennbar. Die Kritik ist doch eher die, dass sie angeblich zu rabiat auftritt.

Dazu kommt, dass eben nicht direkt die GDL als Arbeitgeber auftritt. Es ist eine eigens gegründete Genossenschaft. Eine saubere Trennung könnte hier vorliegen. Am Ende muss das natürlich das Bundesarbeitsgericht entscheiden.


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