schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Ökonom: GDL-Streik kostet die Bahn bereits mehr als eine Einigung mit Weselsky (Politik)

markus, Freitag, 08.03.2024, 12:33 (vor 657 Tagen) @ MarcBVB

Da geht's aber um Haupt- und Nebenjob. Wenn ich aber zu krank für meine Tätigkeit in Unternehmen A bin, aber das gleiche bei Unternehmen B mache UND mir kumulativ neben der Vergütung bei Unternehmen B noch die Lohnfortzahlung von A einsacke, dann ist das ein Betrug.

Natürlich ist das Betrug, wenn du in Wahrheit gar nicht krank bist und die Absicht hast, zweimal Lohn einzustreichen. Aber mal angenommen, du kannst wegen Mobbing nur bei einem Arbeitgeber nicht arbeiten, dann darfst du es dennoch beim zweiten tun.

Definiere Haupt- und Nebenjob. Woran machst du das denn strafrechtlich fest? Gibt es da überhaupt eine Definition? Steuerrechtlich wäre wohl der neue Job der Nebenjob zu Lohnsteuerklasse 6 (denn die Hauptlohnsteuerklasse bleibt bei dem anderen Arbeitgeber). Oder betrachtest du den Job mit geringerem Stundenumfang als Nebenjob? Wenn ja, wie groß muss denn der zeitliche Unterschied sein, damit nicht in Wahrheit zwei Hauptjobs vorliegen? Ich würde ja zunächst rein arbeitsrechtlich auf die Maximalstundenzahl von zehn Stunden pro Tag abstellen. Da dürfte es egal sein, ob das Verhältnis 8:2 oder 5:5 beträgt, solange 10 Stunden nicht überschritten werden. Der Punkt ist: Im Falle einer AU fallen bei einem Arbeitgeber für diesen Tag 0 Stunden an. Somit wäre es zumindest kein Verstoß gegen das ArbZG beim anderen Arbeitgeber die zehn Stunden zu füllen. Aber eine Überschreitung würde ja auch keine Rolle spielen. Dir geht es ja um den strafrechtlichen Aspekt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517631 Einträge in 16301 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 25.12.2025, 20:16
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln