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Vorschlag von de Maizière und Günther kam Forderung der GDL nah (Politik)

markus, Mittwoch, 06.03.2024, 09:33 (vor 658 Tagen) @ Schnippelbohne


Konzernbetrachtung? Wie will man denn dann noch z.B. einen Haustarifvertrag abschließen, der ja auch möglich sein muss?


Das eine schließt das andere mMn nicht aus. Standortspezifische Sondertarifverträge hat es immer gegeben.


Ja, aber mal angenommen im Konzern ist X die größte Gewerkschaft. In meinem Betrieb vor Ort aber Y. Jetzt will ich mit den Mitgliedern von Y in diesem Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln. Geht das dann noch, wenn X zuständig ist, diese mangels Mitglieder in dem Betrieb aber überhaupt nicht durchsetzungsfähig wäre?


Nein, das ginge nicht mehr, wenn durch die Konzernbrille betrachtet X insgesamt die größte Gewerkschaft wäre und man das Tarifeinheitsgesetz entsprechend ändern würde. Dann kann auch für deinen Betrieb nur mit X verhandelt werden. Das Unternehmen kann den Tarifvertrag ja trotzdem freiwillig auch für Nichtmitglieder übernehmen.


Der Tarifvertrag wird dann gar nicht erst zustande kommen, da mangels Mitglieder von X überhaupt kein Druckmittel vorhanden wäre.


Druckmittel wofür? Tarifverträge kommen in vielen Unternehmen ohne Streiks zustande.

In den meisten Unternehmen ist das leider nicht so. Die Tarifbindung liegt inzwischen bei deutlich unter 50% und war in den letzten 20 Jahren stark rückläufig. Es geht dabei nicht zwingend um einen Streik. Aber du musst schon eine glaubwürdige Stärke haben und zumindest einen Streik androhen können, um überhaupt an den Verhandlungstisch zu kommen und dort dann gute und nicht einseitig vorbestimmte Regelungen erreichen erreichen zu können.


Ergänzend: Nehmen wir an, das Tarifeinheitsgesetz würde dahingehend geändert, dass wirklich nur noch Gewerkschaft X mit dem Arbeitgeber verhandeln darf. Dann dürften sich die Mitarbeitenden ihre Mitgliedschaft in Gewerkschaft Y gut überlegen. Die bringt ihnen dann ja nichts mehr. Vermutlich würden dann viele zu X wechseln. Das ist ja auch teilweise jetzt schon so. Wenn ich im Metalltarif arbeite, bin ich nicht Mitglied bei Verdi, sondern in der IG Metall, selbst wenn meine Tätigkeit zu Verdi passen würde.

Ist aber ein etwas anderer Sachverhalt. Die DGB Gewerkschaften konkurrieren gar nicht erst untereinander und überlassen der jeweils zuständigen Gewerkschaft das Feld. Aber nehmen wir mal an, wir haben einen Mischkonzern, der überwiegend im Metall- aber auch im Dienstleistungssektor tätig ist. Die IG Metall wird sich nicht für die Dienstleistungssparte als zuständig ansehen und auf Verdi verweisen. Der Dienstleistungsbereich würde u.U. vielleicht sogar in den fachlichen Geltungsbereich eines bestehenden Flächentarifvertrages von Verdi fallen, aber er könnte dem dann gar nicht beitreten, weil die IG Metall die größte Gewerkschaft im Konzern wäre. Die IG Metall wäre dann allerdings gar nicht durchsetzungsfähig, weil die Arbeitnehmer eher bei Verdi Mitglied wären.

Es wäre letztendlich ein massiver Eingriff die in die Vereinigungsfreiheit, wenn Arbeitnehmer gezwungen wären, Mitglied in einer anderen Gewerkschaft zu werden und Gewerkschaften für Bereiche Tarifverträge abschließen müssten, in denen sie sich selbst nicht zuständig sehen. Das dürfte deutlich über das Ziel hinausschießen. Die Arbeitnehmer werden das Recht haben, selbst zu entscheiden ob und wie sich organisieren. Und die Gewerkschaften werden selbst entscheiden dürfen, in welchen Branchen sie aktiv werden.


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