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Vorschlag von de Maizière und Günther kam Forderung der GDL nah (Politik)

markus, Mittwoch, 06.03.2024, 10:45 (vor 57 Tagen) @ Schnippelbohne


Ergänzend: Nehmen wir an, das Tarifeinheitsgesetz würde dahingehend geändert, dass wirklich nur noch Gewerkschaft X mit dem Arbeitgeber verhandeln darf. Dann dürften sich die Mitarbeitenden ihre Mitgliedschaft in Gewerkschaft Y gut überlegen. Die bringt ihnen dann ja nichts mehr. Vermutlich würden dann viele zu X wechseln. Das ist ja auch teilweise jetzt schon so. Wenn ich im Metalltarif arbeite, bin ich nicht Mitglied bei Verdi, sondern in der IG Metall, selbst wenn meine Tätigkeit zu Verdi passen würde.


Ist aber ein etwas anderer Sachverhalt. Die DGB Gewerkschaften konkurrieren gar nicht erst untereinander und überlassen der jeweils zuständigen Gewerkschaft das Feld. Aber nehmen wir mal an, wir haben einen Mischkonzern, der überwiegend im Metall- aber auch im Dienstleistungssektor tätig ist. Die IG Metall wird sich nicht für die Dienstleistungssparte als zuständig ansehen und auf Verdi verweisen. Der Dienstleistungsbereich würde u.U. vielleicht sogar in den fachlichen Geltungsbereich eines bestehenden Flächentarifvertrages von Verdi fallen, aber er könnte dem dann gar nicht beitreten, weil die IG Metall die größte Gewerkschaft im Konzern wäre. Die IG Metall wäre dann allerdings gar nicht durchsetzungsfähig, weil die Arbeitnehmer eher bei Verdi Mitglied wären.

Es wäre letztendlich ein massiver Eingriff die in die Vereinigungsfreiheit, wenn Arbeitnehmer gezwungen wären, Mitglied in einer anderen Gewerkschaft zu werden und Gewerkschaften für Bereiche Tarifverträge abschließen müssten, in denen sie sich selbst nicht zuständig sehen. Das dürfte deutlich über das Ziel hinausschießen. Die Arbeitnehmer werden das Recht haben, selbst zu entscheiden ob und wie sich organisieren. Und die Gewerkschaften werden selbst entscheiden dürfen, in welchen Branchen sie aktiv werden.


Das halte ich nicht für richtig. Wenn ich in das Portfolio meines Arbeitgebers schaue, könnte man das von den Tätigkeiten her auf mehrere Gewerkschaften aufteilen, u.a. auch auf Verdi wegen einer inzwischen großen Finanz- und Beratungssparte im Unternehmen. Tarifpartei ist aber nur die IG Metall. Und das ist ja auch der Zweck des Tarifeinheitsgesetzes: Der Arbeitgeber soll nicht gezwungen werden, mit dutzenden verschiedenen Gewerkschaften zu verhandeln, jeden Arbeitsplatz einzeln zuzuordnen und dann entsprechend viele verschiedene Tarifverträge zu administrieren (was in einem IT-gestützten Abrechnungssystem übrigens auch extrem teuer wäre - mal so als Randaspekt). Und glaub doch nicht, dass eine IG Metall sich freiwillig für Teile eines Unternehmens als unzuständig erklären würde. Warum sollten sie? Die müssen auch sehen, wo sie bleiben.

Wobei wir hier trennen müssen zwischen Konzern, Unternehmen (Arbeitgeber) und Betrieb. Konzerne haben oft eine Vielzahl an Unternehmen und Betriebe, die dezentral organisiert sind. Natürlich ist es unschön, wenn plötzlich zwei Gewerkschaften in einem Unternehmen oder einem Betrieb gleichzeitig miteinander konkurrieren würden und deshalb ist es sinnvoll, dass dann die Gewerkschaft verhandelt, die am ehesten passt. Das soll das Tarifeinheitsgesetz ja auch bewirken.

Aber es ausschließlich konzernweit zu betrachten würde dennoch zu weit gehen. Denn das würde dazu führen, dass in einzelnen Unternehmen möglicherweise gar keine Tarifverträge mehr zustande kommen. Ideal wäre natürlich immer ein konzernweiter einheitlicher Tarifvertrag. Aber dazu ist längst nicht jeder Konzern bereit. Plan b ist dann das Mittel der Haustarifverträge und da wird man eher auf das jeweilige Unternehmen, möglicherweise auch auf einzelne Betriebe abstellen müssen. Wir haben so einen Fall gerade in einem einzelnen Betrieb. Da wird versucht betriebsbezogen Mitglieder zu akquirieren mit dem Ziel, ein Haustarifvertrag abzuschließen.


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