schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

markus, Mittwoch, 20.05.2020, 21:34 (vor 1451 Tagen) @ Fred789


Das Entsendegesetz regelt ja nur Mindestarbeitsbedingungen in tarifgebundenen Unternehmen

Glaub Du verstehst da was falsch: das Entsendegesetz regelt die Mindestarbeitsbedingungen aller in der jeweiligen Branche tätigen, ansonsten könntest du das als AG einfach umgehen....

falls es in der Branche einen Tarifvertrag gibt und dieser für Allgemeinverbindlich erklärt wird oder eine Verordnung erlassen wird, gilt dieser dann auch wieder für alle AN

Ich habe leider keine Kommentierung zum AEntG vorliegen, sonst hätte ich mal nachgeschaut. § 3 S. 1 verweist hinsichtlich der Allgemeinverbindlichkeit auf § 4 Abs. 1 Nr. 1. Also nur auf die Baubranche. Die Verordnung kann dagegen anscheinend auch für andere Branchen vorliegen. In der Auflistung in § 4 Abs. 1 Nr. 9 wird „Schlachten und Fleischverarbeitung“ mit aufgezählt und für die aufgelisteten Branchen gilt wiederum § 3.

Wie es aber in dieser Branche genau aussieht, weiß ich nicht. Evtl. gilt in der Branche sogar ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Dann sind ja eh alle Unternehmen daran gebunden, ob sie wollen oder nicht, und dann gilt der Tarifvertrag auch für alle aus dem Ausland entsendeten Mitarbeiter. Aber das heißt noch lange nicht, dass die tariflichen Regelungen dann auch gut sind.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1245098 Einträge in 13770 Threads, 13834 registrierte Benutzer Forumszeit: 10.05.2024, 13:10
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln