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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Lattenknaller, Madrid, Mittwoch, 20.05.2020, 18:02 (vor 1437 Tagen) @ Baffy

Erstmal abwarte was Gerichte zu den zukünftigen Regelungen sagen werden und wie die Regelungen aussehen werden.

Man könnte auch den Tariflohn als Mindestlohn ansetzen und zwar auch bei Leiharbeit und Werkverträgen wie es in anderen Branchen bereits üblich ist.

Das würde ich rechtlich vielleicht für weniger risikoreich halten.

Ob ein generelles Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit verfassungsmäßig und europarechtlich Bestand haben würde, bleibt abzuwarten.

Richtig ist daß man diese Mißstände grundsätzlich angeht und in einem reichen Land nicht mehr zu läßt.

Wobei ich mich bei Werksvertrag dann schon frage, ob das nicht Scheinarbeitsverhältnisse sind.
Man kapriziert sich hier aber auch wieder auf die Art des Vertragsverhältnisses.
Es wird so kommen:
Die kriegen alle Zeitarbeitsverträge. Und wohnen weiterhin in der selben Butze mit 10 Mann und zahlen die absurden Bettpreise. Irgendwo kriegen die Schlachter ihre Knete schon her.


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