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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Blarry, Essen, Mittwoch, 20.05.2020, 18:35 (vor 1399 Tagen) @ markus

Die dubiose rechtliche Einordnung ist nur ein weiterer Grund, wieso ich mich frage, warum die Fleischindustrie ihre Leute nicht einfach per Entsendegesetz holt. Wenn ich es richtig im Blick habe, ist die fleischverarbeitende Industrie vom tarifvertraglichen Mindestlohn bei Entsendungen ausgenommenen. Die bisherigen Zwangsabgaben für Kost und Logis kann der Betrieb in Deutschland ja ganz normal weiter einbehalten, wie der einzelne Arbeitnehmer sich die Kosten später über seine Einkommenssteuer wieder zurück holt, ist ja nicht Tönnies' Problem. Dazu fallen z.B. in Bulgarien gerade einmal 19% Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber an.


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