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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Baffy, Bad Berleburg, Mittwoch, 20.05.2020, 16:21 (vor 1398 Tagen) @ Blarry

Schlachten von 5.000 Schweinen a. ???? Euro.
Zerlegen von 5.000 Schweinen a. ???? Euro.

Ich sehe bei den Mengen die bearbeitet werden, kein Problem, der Abgrenzung einzelner Leistungen.


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