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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Eibaueristmeinfreund, Mittwoch, 20.05.2020, 15:51 (vor 1399 Tagen) @ Baffy

Der Klageweg steht ja jeden offen.
Doch vorher bleibt abzuwarten, wieviel sich von der Ankündigungen im Gesetzestext widerspiegelt.
Dass es ohne Ausnahmetatbestände, bewusste oder fahrlässige Schlupflöcher zugeht, nun da habe ich schon meine Zweifel.


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