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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Blarry, Essen, Mittwoch, 20.05.2020, 16:06 (vor 2316 Tagen) @ Baffy

Inwieweit lässt sich Fließbandarbeit im Schlachthof überhaupt in einen Werkvertrag packen? Dabei geht es ja sinngemäß um die Erbringung einer konkret abgrenz- oder quantifizierbaren Leistung. Kann mir nicht wirklich vorstellen, wie das in der Praxis aussehen soll. Verpflichtet sich da der bulgarische Metzger zum Verpacken von exakt 24.000 Nackensteaks? Und wie wird das überwacht? Klingt nach unnötig viel Verwaltungs- und Personalmanagementaufwand.


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