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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

Baffy, Bad Berleburg, Mittwoch, 20.05.2020, 15:25 (vor 1436 Tagen) @ Eibaueristmeinfreund

Erstmal abwarte was Gerichte zu den zukünftigen Regelungen sagen werden und wie die Regelungen aussehen werden.

Man könnte auch den Tariflohn als Mindestlohn ansetzen und zwar auch bei Leiharbeit und Werkverträgen wie es in anderen Branchen bereits üblich ist.

Das würde ich rechtlich vielleicht für weniger risikoreich halten.

Ob ein generelles Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit verfassungsmäßig und europarechtlich Bestand haben würde, bleibt abzuwarten.

Richtig ist daß man diese Mißstände grundsätzlich angeht und in einem reichen Land nicht mehr zu läßt.


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