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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf Schlachthöfen (Corona)

markus, Mittwoch, 20.05.2020, 19:41 (vor 1408 Tagen) @ Blarry

Die dubiose rechtliche Einordnung ist nur ein weiterer Grund, wieso ich mich frage, warum die Fleischindustrie ihre Leute nicht einfach per Entsendegesetz holt. Wenn ich es richtig im Blick habe, ist die fleischverarbeitende Industrie vom tarifvertraglichen Mindestlohn bei Entsendungen ausgenommenen. Die bisherigen Zwangsabgaben für Kost und Logis kann der Betrieb in Deutschland ja ganz normal weiter einbehalten, wie der einzelne Arbeitnehmer sich die Kosten später über seine Einkommenssteuer wieder zurück holt, ist ja nicht Tönnies' Problem. Dazu fallen z.B. in Bulgarien gerade einmal 19% Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber an.

Das Entsendegesetz regelt ja nur Mindestarbeitsbedingungen in tarifgebundenen Unternehmen (u.a. wird auch die Fleischindustrie in § 4 aufgelistet, wobei mir nicht bekannt ist ob die großen Buden wie Westfleisch und Tönnies überhaupt tarifgebunden sind und wenn ja, was in den Tarifverträgen geregelt ist), nicht aber die Form des Arbeitsverhältnisses. Wenn ein Unternehmen Menschen nicht selbst einstellen möchte, bleibt ihm entweder nur der Werkvertrag oder die Arbeitnehmerüberlassung. Der Werkvertrag ist die billigste Möglichkeit (kein höherer als der gesetzliche Mindestlohn) und es gibt keine lästigen Einschränkungen wie Höchstüberlassungsdauer (18 Monate) und Equal Pay (nach 9 Monaten). Um Arbeitnehmerüberlassung betreiben zu können, benötigt man zudem eine Lizenz.
Ein weiterer Unterschied: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Mitarbeiter in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und unterliegt dem dortigen Weisungsrecht. Ein Werkvertrag muss dagegen autark arbeiten, was oft nicht der Fall sein wird.

Ja, die bisherigen Zwangsabgaben könnten weiterhin bestehen bleiben. Und mit der Skalierung der Mieten lassen sich „zu hohe“ Löhne schön wieder senken. 19% Lohnnebenkosten allein für den Arbeitgeber? Das ist nicht viel weniger als in Deutschland. Hier sind es ca 20% Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen.


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