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Ab 1.01.21: Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen (Corona)

Fred789, Ort, Mittwoch, 20.05.2020, 17:11 (vor 1399 Tagen) @ Baffy

Man könnte auch den Tariflohn als Mindestlohn ansetzen und zwar auch bei Leiharbeit und Werkverträgen wie es in anderen Branchen bereits üblich ist.

Tariflohn als Mindestlohn macht wenig Sinn, da in dieser Branche schon der (niedrigere) gesetzliche Mindestlohn vielfach illegal NICHT gezahlt wird....und in der Leiharbeit gibt es sowieso schon einen eigenen Mindestlohn

Das würde ich rechtlich vielleicht für weniger risikoreich halten.

Wieso? Weniger risikoreich ist ein klares Verbot. Und die Einwände der AG bzgl. Verfassung sind meiner Meinung nach nur hilflose Argumente: in der Leiharbeit gibt es schon seit längerem ein Verbot für die Baubranche, weil auch dort ein AN-Schutz nicht mehr anders durch zu setzten war - und das wurde auch nicht gekippt....

verfassungsmäßig bedenklich wäre es nur, wenn die Entscheidung willkürlich - also fern jeder Fakten - gewesen wäre....


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