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Update vom 01.12.2025: Durchsuchung bei "Horst Jansen" (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 01.12.2025, 23:00 (vor 4 Tagen) @ Pa1n

Interessant vor allem, dass die Verjährung nicht ausgeschlossen wird.

Fest steht: Die Staatsanwaltschaft hat eine vollständige Verjährung von möglichen Straftaten bisher nicht ausgeschlossen. Sonst wäre eine Durchsuchung nicht möglich gewesen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen – etwa in der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund – haben nach Angaben der Ermittler nicht stattgefunden.


Das finde ich rechtlich tatsächlich spannend. Schaun mer mal.


Du magst mich da sicher berichtigen, aber war es nicht so, dass die Verjährungsfrist deutlich angehoben wurde?

Ich meinte so etwas wie 10 Jahre nach Vollendigung des 18. Lebensjahrs der Opfer im Kopf zu haben.

Nicht ganz. Man hat den Beginn der Verjährung auf die Vollendung des 30 Lebensjahres des Opfers gesetzt. Allerdings nur für solche Taten, für die Verfolgungsverjährung noch nicht bereits eingetreten war.


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