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BVB-Stellungnahmen zu Fällen sexuellen Missbrauchs – aktueller Stand (BVB)

markus, Montag, 13.10.2025, 21:57 (vor 53 Tagen) @ Kruemelmonster09
bearbeitet von markus, Montag, 13.10.2025, 22:01

2023 war aufjedenfall kurz nach der Trennung von Fuhr.

Eventuell hat dieser Fall auch einfach den Umgang mit der Situation verändert, so dass man dann in 2023, nach aufkommen neuer Vorwürfe, mit dem Ziehen eines Schlussstrichs, zumindest etwas anders reagiert hat.
(In dem Fall eben dazu, dass zumindest Konsequenzen gezogen wurden. Ein Anstoßen einer Aufarbeitung wäre absolut richtig gewesen, da stimme ich dir zu.)

Natürlich pure Spekulation.

Genau deshalb ist das mit der Aufarbeitung nicht so einfach. Man hätte an die Öffentlichkeit gehen müssen, ohne einen Namen nennen zu dürfen, da weder eine Verurteilung, Beweise noch ein Schuldeingeständnis vorlagen. Es wäre zu Spekulationen gekommen, denn natürlich würde jeder wissen wollen, um wen es sich handelt. Der BVB stünde massiv unter Druck, den Namen preiszugeben.

Zudem wissen wir nicht, ob die Opfer überhaupt wollten, dass das Thema aufgearbeitet wird. Sie haben nicht einmal Anzeigen gestellt. Ein Aufhebungsvertrag bei vermuteten Straftaten ist häufig ein Kompromiss. Ich habe so etwas schon mehrfach begleitet, z.B. bei potentiellen Straftaten wie Diebstahl, Zeitbetrug, Körperverletzungen oder dem Singen des „Ausländer raus“-Lieds: Der Arbeitgeber verzichtet dann auf eine Strafanzeige, zahlt vielleicht sogar eine kleine Abfindung. Im Gegenzug hat er kein Risiko, eine Klage zu verlieren und das Thema ist erledigt. Natürlich soll dabei oft auch verhindert werden, dass negative Dinge an die Öffentlichkeit gelangen und hierdurch ein Imageschaden entsteht.

Theoretisch könnte ein involvierter Mitarbeiter Informationen an die Presse weitergeben (vermutlich ist das in diesem Fall passiert, denn irgendwoher muss die Bild ihre Informationen ja haben). Empfehlenswert ist dabei, dies anonym zu tun, da eine Veröffentlichung sonst ein Kündigungsrisiko darstellen kann.

Ein Arbeitgeber ist jedenfalls nicht verpflichtet, jedes Compliance-Thema zu veröffentlichen. Es ist legitim, Vorfälle ausschließlich intern behandeln zu wollen, erst recht, wenn keine Beweise vorliegen.

Jetzt, wo die Bild den Fall an die Öffentlichkeit gebracht hat und sich weitere Personen gemeldet haben, ändert sich der Sachverhalt. Jetzt ist das Thema in der Öffentlichkeit und weil sich viele weitere Personen gemeldet haben, ist auch eine Aufarbeitung möglich. Auch für die Betroffenen ist es jetzt einfacher: Wenn man weiß, dass man nicht der einzige Betroffene ist, ist der Druck auf den einzelnen kleiner. Und dann werden plötzlich auch Strafanzeigen gestellt.


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