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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren BVB-Manager (BVB)

Frank1299, Sonntag, 16.11.2025, 18:23 (vor 19 Tagen) @ majae

Ich nicht. Das war schon bei Mord eine politische Entscheidung.


Eine absolut richtige Entscheidung. Ich fände es schwer erträglich, wenn erwiesene ehemalige KZ Aufseher sich einen schönen friedlichen Lebensabend in Deutschland machen könnten.


Konnten sie das nicht alle?


Zu viele, keine Frage, aber es gab ja auch nach 1965 noch durchaus einige Verurteilungen. Die wären sonst fast alle straffrei davon gekommen.

Es geht mMn nicht nur um die "echten" Täter, sondern auch um Beschuldigte, die unschuldig sind. Auch das kommt vor, eine Anzeige nur um den Anderen zu schädigen. Das wird vermutlich nicht oft vorkommen.


Falsche Beschuldigungen kommen leider vor, eine Verjährung schützt davor aber nicht.

Du hast natürlich Recht, eine Verjährung schützt nicht vor falschen Anschuldigungen. Es wird jedoch als falscher Beschuldigter für dich wesentlich leichter, dich zu verteidigen. Wer erinnert sich schon daran, was an Tag x vor 25 Jahren war, welche Zeugen den Vorwurf entkräften könnten usw.

Warum sollte man sich dafür einen Vorfall von vor 25 Jahren ausdenken müssen?

Ja ,wie gesagt, es wird nicht viele Fälle geben. Sie sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Dass eine traumatisierte Person seinen Peiniger erst nach z.B. nach 30 Jahren Anzeigen kann (und nicht schon vorher), wird aber vermutlich noch weniger vorkommen.


Das glaube ich ganz und gar nicht, gerade bei systematischen langjährigen sexuellen missbrauch (oder auch nicht-sexuellen wie Folterungen) in der Kindheit. Wenn du da „erst“ mit Anfang 30 nach viel Therapie soweit bist, darüber reden zu können und deine peiniger anzeigen möchtest, hast du einfach Pech gehabt, selbst wenn durch Zeugen im familiären Umfeld hohe Chancen wären die Schuld vor Gericht nachzuweisen. Das stelle ich mir als Opfer unglaublich grausam vor.

Und genau in diese Fällen (Missbrauch in der Kindheit) fängt die Verjährungfrist erst ab dem 30. Lebensjahr an zu laufen. Der Gesetzgeber hat für so Fälle also vorgesorgt.


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