schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Rechtlich dürfte der Mensch ohnehin nicht mehr belangt werden können (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 15.10.2025, 10:11 (vor 190 Tagen) @ Murksknüller

Missbrauch Jugendlicher verjährt zehn oder in schweren Fällen 20 Jahre, nachdem der oder die Jugendliche volljährig geworden ist.

Nein. Das ist falsch, § 78b I StGB. Zu dem Zeitpunkt noch nicht verjährte Straftaten verjähren nun erst mit Ablauf des 30 Lebensjahres des Opfers.

Das gilt aber nur für solche Verfahren, die zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Gesetzesänderung nicht bereits verjährt waren.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1564980 Einträge in 16790 Threads, 14386 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.04.2026, 05:52
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln