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BVB-Stellungnahmen zu Fällen sexuellen Missbrauchs – aktueller Stand (BVB)

brummbaer, Donnerstag, 09.10.2025, 23:30 (vor 57 Tagen) @ Earl Chekov

Es geht hier aber um die Rechtsprechung der höchsten Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht wie z.B. die katholische Kirche fälschlicherweise damit umgegangen ist. Ersteres muss man in einem demokratischen System unbedingt respektieren.


Aber doch bloß, weil du es unentwegt auf diese Ebene stellen willst.


Und dennoch kann es sein, dass Markus Recht hat in dem Sinne, dass das die Motivation des Verfassers der Stellungnahme ist. Ich gehe davon aus, dass die Formulierung mit juristischer Beratung gewählt wurde und nicht durch den Pressesprecher alleine abgesegnet wurde. Das ist in der Tragweite Chefsache.

Und wenn Markus Recht hätte, wäre die Priorität, die gewählt wurde eindeutig.

Aus meiner persönlichen Perspektive emotional schwer zu ertragen.

Heute muss man doch gar nicht mehr auf das Arbeitsrecht und mögliche Kündigungen schauen: Es ist doch gar nicht zu einer Kündigung gekommen.

Vielmehr noch: Die entsprechende Person wurde noch in besonders herausgehobene Ehrenamtspositionen innerhalb des Vereins gehievt.
Spätestens da muss man doch erkennen, dass die Verweise an dem Fall vorbei laufen.

Markus hingegen argumentiert seit Bekanntgabe der (ersten) Stellungnahme dahingegehend, dass das Verhalten der Vereinsoberen ja dadurch erklärbar sei, dass dies arbeitsrechtlich (möglicherweise) so ablaufen musste.
Das will ich gar nicht in Frage stellen oder beurteilen.
Mein Punkt ist: Das spielt hier gar keine Rolle.


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