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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren BVB-Manager (BVB)

majae, Muc, Sonntag, 16.11.2025, 14:16 (vor 19 Tagen) @ Frank1299

Ich nicht. Das war schon bei Mord eine politische Entscheidung.


Eine absolut richtige Entscheidung. Ich fände es schwer erträglich, wenn erwiesene ehemalige KZ Aufseher sich einen schönen friedlichen Lebensabend in Deutschland machen könnten.


Konnten sie das nicht alle?

Zu viele, keine Frage, aber es gab ja auch nach 1965 noch durchaus einige Verurteilungen. Die wären sonst fast alle straffrei davon gekommen.

Es geht mMn nicht nur um die "echten" Täter, sondern auch um Beschuldigte, die unschuldig sind. Auch das kommt vor, eine Anzeige nur um den Anderen zu schädigen. Das wird vermutlich nicht oft vorkommen.

Falsche Beschuldigungen kommen leider vor, eine Verjährung schützt davor aber nicht. Warum sollte man sich dafür einen Vorfall von vor 25 Jahren ausdenken müssen?

Dass eine traumatisierte Person seinen Peiniger erst nach z.B. nach 30 Jahren Anzeigen kann (und nicht schon vorher), wird aber vermutlich noch weniger vorkommen.

Das glaube ich ganz und gar nicht, gerade bei systematischen langjährigen sexuellen missbrauch (oder auch nicht-sexuellen wie Folterungen) in der Kindheit. Wenn du da „erst“ mit Anfang 30 nach viel Therapie soweit bist, darüber reden zu können und deine peiniger anzeigen möchtest, hast du einfach Pech gehabt, selbst wenn durch Zeugen im familiären Umfeld hohe Chancen wären die Schuld vor Gericht nachzuweisen. Das stelle ich mir als Opfer unglaublich grausam vor.


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