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BVB-Stellungnahmen zu Fällen sexuellen Missbrauchs – aktueller Stand (BVB)

Kutte92-, Münster, Dienstag, 14.10.2025, 12:29 (vor 52 Tagen) @ brummbaer

Mit Verlaub, aber das "berechtigte Interesse des Beschuldigten" interessiert mich persönlich in diesem Fall gerade einen Scheiß. Die Vorwürfe und Fakten sind so erdrückend und erschütternd, dass mir hier keiner mit irgendwelchen juristischen Formalien kommen braucht.


Mit Verlaub, das ist ein extrem fragwürdiges Verständnis von Rechtsstaat.


So what?

Es gibt Fälle, da stößt auch ein Rechtsstaat an seine Grenzen. Es ruft ja niemand zur Lynchjustiz auf.

Aber das alles wäre zumindest ein bisschen erträglicher, wenn man die berechtigten Interessen der Opfer und ihrer Familien mal in den Vordergrund stellen würde.


Inwiefern stellt die Veröffentlichung des Namens ein berechtigtes Opferinteresse dar?

Das war allgemein formuliert, aber da du fragst:

Wenn ich Opfer oder Angehöriger eines Opfers wäre, dann würde es mir zumindest eine Genugtuung verschaffen, dass der Täter mit seinem Namen und seinem Gesicht dazu stehen muss, was er getan hat. Und dass mit dem Mythos des "BVB-Helden im Hintergrund" und der honorigen Sportpersönlichkeit in der Stadt Dortmund ein für alle mal aufgeräumt wird.

Denn rein strafrechtlich dürften dem Typen ja leider keine Konsequenzen mehr drohen.


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