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Rechtlich dürfte der Mensch ohnehin nicht mehr belangt werden können (BVB)

Murksknüller, Brühl/Rheinland, Mittwoch, 15.10.2025, 10:05 (vor 357 Tagen) @ Giog

Missbrauch Jugendlicher verjährt zehn oder in schweren Fällen 20 Jahre, nachdem der oder die Jugendliche volljährig geworden ist.


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