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Ruhr Nachrichten vom 14.10.2025: Beauftragung externer Kanzleien (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 14.10.2025, 16:08 (vor 52 Tagen) @ MarcBVB

Ich bin ja grundsätzlich sehr offen für eine klare Abgrenzung zwischen e. V. und KGaA – in diesem Fall wirkt sie angesichts der gesamten Gemengelage allerdings extrem künstlich.

Zur Erinnerung:
Initiativ wurde berichtet, dass Watzke 2010 stark in den Vorfall eingebunden war, weil die Anschuldigungen neben Rauball auch ihm zugetragen wurden und er offenbar sowohl in der internen als auch in der externen Kommunikation mit dem Opferanwalt mit dem Fall befasst war. Damit scheint auch die KGaA in irgendeiner Form eine Rolle gespielt zu haben.

Unstrittig ist, dass der Beschuldigte anschließend in Ämter des e. V. berufen wurde – und dass dieser Umstand ebenso aufgearbeitet werden muss wie die Tatsache, dass er später weiterhin im e. V. beschäftigt war.

Wenn sich der BVB aber bereits im ersten Artikel an zentraler Stelle damit zitieren lässt, dass – neben den Maßnahmen von e. V.-Präsident Lunow – Watzke auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses des Beschuldigten hingewirkt habe, dann war auch im Jahr 2023 die KGaA offensichtlich stark in den Fall involviert.

Vor diesem Hintergrund erschließt sich mir überhaupt nicht, weshalb nun beide Gesellschaften jeweils eine eigene Untersuchung anstoßen sollten.

Am Rande bemerkt: Die Tätigkeit, die der Betroffene in den 1970er bis 1990er Jahren – also mutmaßlich während der fraglichen Taten – ausgeübt hat, betraf ohnehin den Verein vor der Ausgliederung. Für die damals betroffenen Bereiche dürfte die KGaA heute als „Rechtsnachfolgerin“ gelten. Damit meine ich explizit nicht, dass der Fall deshalb ausschließlich in ihre Zuständigkeit fiele. Im Gegenteil: es soll nochmal verdeutlichen, dass ich die Trennung der Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang insgesamt für wenig sinnvoll halte.


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