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Es ist bekannt, gegen wen sich die Vorwürfe richten (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 15.10.2025, 10:30 (vor 97 Tagen) @ Murksknüller

Es gilt aber auch, andere vor falschen Verdächtigungen zu schützen, oder? Zumal die Taten verjährt sind und der Täter nicht mehr rechtlich belangt werden kann.

Ob die Taten verjährt sind oder nicht wird dir derzeit kaum jemand sagen können. Sollten sie tatsächlich verjährt sein, so wären weitergehende Ansprüche ggf. auch verjährt und der Herr gilt weiter als unschuldig, mit allen Konsequenzen daraus.


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