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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren BVB-Manager (BVB)

Foreveralone, Dortmund, Sonntag, 16.11.2025, 10:47 (vor 325 Tagen) @ Sascha

Verjährung heißt aber doch auch: keine Verhandlung, keine Beweisaufnahme. Du findest es also in Ordnung, jemanden zu bestrafen, weil man vermutet, dass die Person ein Täter sei.

Also wenn ein Missbrauchs/Vergewaltigungsopfer seinen Peiniger nach Jahrzehnten identifiziert, vielleicht auch über einen Privatermittler sehe ich da keine Vermutung.


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