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Söder stellt Grundrecht auf Asyl in Frage (Politik)

Ulrich, Dienstag, 10.10.2023, 08:27 (vor 801 Tagen) @ Eisen

Dann wurde es letzte Woche im TV Bericht verkürzt wiedergegeben, allerdings scheint es da offenbar so viele Ausnahmen zu geben, dass kaum jemand nicht unter diese Regelung fällt.

In letzter Zeit wurde unheimlich viel Unfug berichtet. Liegt auch daran, dass die rechtliche Situation viele Flüchtlinge komplex ist. Anspruch auf Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes hat nur ein verschwindend kleiner, niedriger einstelliger Prozentsatz der Flüchtlinge. Anspruch auf Schutz nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen haben deutlich mehr. Und darüber hinaus gibt es noch subsidiären Schutz, wenn z.B. in der Heimat Folter oder ähnliches drohen würde.

Das ganze wurde ja auch schon nach der unsäglichen Zahnarzt-Aussage von Friedrich Merz aufgearbeitet. Merz nannte z.B. 300.000 ausreisepflichtige Flüchtlinge. Von denen sind aber faktisch aktuell etwa 250.000 nicht ausreisepflichtig, weil sie eine Duldung haben. Das sind Menschen, bei denen eine Ausreise nicht möglich ist, oder die z.B. eine Ausbildung machen, etc.

Vielfach sind das Menschen, die auf nicht absehbare Zeit keine Chance haben, in ihre Heimat zurückzukehren. Sie können auch nicht einfach in andere Staaten ausreisen, die würden sie wieder nach Deutschland zurückschicken. Grenzt man die aus, dann verstärkt man noch den sowieso vorhandenen Trend zur Bildung von Parallelgesellschaften.


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