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Söder stellt Grundrecht auf Asyl in Frage (Politik)

markus, Dienstag, 10.10.2023, 00:06 (vor 1102 Tagen) @ Eisen

Ich bin mir sicher, dass man auch nach unserer Verfassung den Begriff anders definieren kann. Es kommt eben auf den Richter an.

Blöd nur, dass beim BVerfG kein einzelner Richter entscheidet. Das sind mehrere (m.W. mindestens drei und bei fehlender Einstimmigkeit acht).


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