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Söder stellt Grundrecht auf Asyl in Frage (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 09.10.2023, 23:18 (vor 1102 Tagen) @ Taifun

Wenn es gegen die Menschenwürde wäre, dann müsste eine Klage in Spanien am Ende nicht dem EuGH vorgelegt werden? Und Spanien würde auch aktuell gegen die Menschenwürde verstoßen? Wie Frankreich?

Dann gibt es halt nur noch Gutscheine.

Nochmals: Das BVerfG holt den Anspruch aus Art. 1 GG. Da geht's nicht um andere Länder.


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