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Söder stellt Grundrecht auf Asyl in Frage (Politik)

Ulrich, Montag, 09.10.2023, 21:54 (vor 801 Tagen) @ Garum

„Das Undenkbare nochmal diskutieren“: CSU-Chef Söder stellt Grundrecht auf Asyl in Frage (Tagesspiegel)

Markus Söder zündelt mal wieder.

Auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Asyl kann sich nur ein sehr kleiner Personenkreis berufen. Darunter fällt z.B. niemand, der über ein sicheres Drittland eingereist ist. Daneben hat Deutschland sich aber in der Genfer Flüchtlingskonvention zum Schutz von Geflüchteten verpflichtet, und zudem gibt es noch das Recht auf subsidiären Schutz. Das bedeutet z.B., dass man aktuell niemanden nach Syrien oder Afghanistan abschieben kann. Und das sind nach der Ukraine die Staaten, aus denen die meisten Schutzsuchenden stammen.

Es gibt keine einfachen Patentlösungen, um die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland in Deutschland zu reduzieren. Man kann sicherlich Verfahren beschleunigen, etc. Aber einen Teil der Personen ohne Bleiberecht kann man gar nicht abschieben. Sie stammen aus Bürgerkriegsstaaten, despotischen Regimen, etc. Und andere Herkunftsstaaten nehmen zwar theoretisch ihre Staatsbürger zurück, mauern aber praktisch bei der Ausstellung der für die Abschiebung zwingend notwendigen Reisepapiere. Wer im Flughafen oder Flugzeug randaliert, wird in Passagierflugzeugen nicht befördert. Hier müssen vom Bundesgrenzschutz eigens Maschinen gechartert werden. Und diejenigen, die strafrechtlich aufgefallen sind, tauchen häufig in die Illegalität ab. Um die "Quote" zu erfüllen hat man deshalb teilweise Menschen aus der Schule, aus der Berufsschule oder vom Ausbildungsplatz weg geholt.


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