schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

libertador, Donnerstag, 09.04.2020, 11:01 (vor 1471 Tagen) @ herrNick

Wenn ich Einschränkungen hinnehmen muss bei Dingen durch die ich ganz sicher keine anderen Menschen gefährde, finde ich das eben schon problematisch. Bei Menschen mit zwei Wohnsitzen ist es in Bayern aktuell nicht gestattet frei zwischen diesen Wohnsitzen zu pendeln, selbst wenn dort nur eine Person wohnt. Es ist nicht erlaubt, dass ich mit meiner Familie in eine einsame Gegend fahre, in der ich niemandem begegne und dort mit meiner Familie ein Picknick mache. Das hat einfach nichts mit dem Schutz anderer Menschen zu tun. Mit dem Schutz anderer Menschen hat zu tun, dass ich Abstand halte, keine anderen Menschen treffe und keine Gruppen bilde.

Auch am zweiten Wohnsitz wird man gelegentlich das Haus zum Beispiel zum Einkaufen verlassen und damit zu mehr verschiedenen Menschen Kontakt haben. Ich kann die Einschränkung durchaus nachvollziehen.
Beim zweiten Beispiel sind die Einschränkungen in Bayern durchaus nicht nur zielführend, aber es ist auch durchaus schwer das entsprechende Regelwerk zu formulieren. Wenn alle in einsame Gegenden fahren wollen, bleiben davon unter Umständen nicht mehr viele übrig und es begegnen sich trotzdem wieder viele Menschen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1230264 Einträge in 13655 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 19.04.2024, 16:30
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln