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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

Braumeister, BaWü, Donnerstag, 09.04.2020, 08:36 (vor 2086 Tagen) @ RE_LordVader

Also zumindest in Baden-Württemberg ist die Verordnung zeitlich begrenzt, bis Mitte Juni und Teile sind nur bis 19. April gültig.

Dann sollte man insgesamt froh sein, dass man in Deutschland keine Erfahrungen mit einer solchen Situation hat und ich hoffe, dass das nächste Mal so fern ist, dass man sich wundert wie vorrausschauend die Gesetzgeber damals im Jahr 2020/21 wären als sie für eine solche Situation absolute rechtliche Sicherheit geschaffen haben. Das aber in der jetzigen Situation auch Fehler gemacht werden ist nur logisch.

Der größte Fehler wäre aber gewesen nicht zu handeln und abzuwarten bis sich Juristen einig sind, was man überhaupt dürfte.

Es gibt nicht umsonst auch juristische Begriffe wie die "Anscheinsgefahr" und ähnliches.
Und zumindest viele Juristen, zumindest die die es ins Radio schaffen, gehen davon aus, dass das Infektionsschutzgesetz die aktuellen Maßnahmen erlaubt.


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