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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

RE_LordVader, Donnerstag, 09.04.2020, 07:36 (vor 1472 Tagen) @ hardbreak

Eine Alternative wäre ja zB gewesen bei allen Maßnahmen ein Ablaufdatum einzusetzen, das nimmt nicht die Möglichkeit eine gleich (oder angepasst(!) ähnlich) lautende Maßnahme im Anschluß zu beschließen. Wäre halt deutlich weniger angreifbar und auch mäßiger gewesen...

Und auch wenn ich die Maßnahmen durchaus für richtig halte, technisch formell sind sie (wie fast alle Gesetze der letzten Jahre) unterirdisch... man fragt sich halt schon, wie das sein kann, dass hochrangige Politiker und ihre Ministerien so wenig Ahnung vom Grundgesetz haben...

sollte aber nicht wundern, wenn Spahn sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinstellt und es nicht umsetzt, weil er "eine andere Rechtsaufassung" hat. (Offensichtlich eine grundgesetzwidrige) ZB erst kürzlich geschehen beim Urteil zur Sterbehilfe.


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