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nichts ist zu spät (Corona)

HoschUn, Ort, Donnerstag, 09.04.2020, 02:13 (vor 1491 Tagen) @ Zoon

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-023.html

Zitat aus der Entscheidung:

"Die Verfassungsbeschwerde ist, jedenfalls soweit die angegriffenen Maßnahmen den Beschwerdeführer selbst betreffen, zumindest nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Sie bedarf eingehenderer Prüfung, was im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist."

Der Eilantrag wurde (wie in 99,98% der Fälle) abgelehnt. Das sagt erstmal nicht viel, außer dass das BVerfG in der Folgeabwägung eine einstweilige Anordnung ablehnt, weil, wenn sich im Hauptverfahren herausstellt die angegriffene Rechtsverordnung sei doch rechtmäßig, dann wären die Nachteile einer solchen einstweiligen Anordnung für die Allgemeinheit viel größer als die unmittelbaren (vielleicht rechtmäßig verlangten) Vorteile für den Kläger.

Diese hingeschusterte Turbo-Gesetzgebung wird die Gerichte noch ein paar Jahre beschäftigen. Und einige Regelungen wird es bei der nächsten Pandemie so nicht mehr geben. Das ist schon viel handwerklicher Pfusch vorhanden in den aktuellen Corona-Gesetzen und Anordnungen.


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