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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 09.04.2020, 09:25 (vor 2087 Tagen) @ Disco Stu

Ganz ehrlich, ich kann das sogar in Teilen nachvollziehen. Ich schrieb schon an anderer Stelle, dass es erschreckend anzusehen ist, wie schnell wir als Bürger auf unsere Grundrechte verzichten. Klar, der Grund ist einleuchtend, allerdings stehen die Regelungen juristisch gesehen auf wackeligen Beinen. Vor allem wird an keiner Stelle die Sinnhaftigkeit der Regelungen hinterfragt.

Darüber hinaus gilt es zu Bedenken, dass es sich beim Corona-Virus, gemessen an der Gesamtbevölkerung, um ein relativ harmloses Virus handelt. Wenn jetzt schon solche Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, um einen Kollaps des Gesundheitssystems zu vermeiden, was passiert dann, wenn sich ein Virus verbreitet, das unabhängig von Alter und Vorerkrankungen schwere Verläufe bedingt und eine Sterblichkeitsrate von, sagen wir mal, 10-15% aufweist?

Sorry, aber das ist so nicht richtig.

Das Problem bei Sars-CoV-2 ist die Kombination der Eigenschaften. Der Erreger ist extrem ansteckend, und bei allem Vorbehalt wohl von den Auswirkungen auf die Erkrankten gefährlicher als die allermeisten Grippe-Erreger. Ändert die Bevölkerung ihr Verhalten nicht, dann läuft der Erreger durch, und unser Gesundheitssystem bricht komplett zusammen.

Wirklich "tödliche" Erreger wie das Marburg-Virus oder Ebola hingegen waren zumindest bisher nicht sonderlich ansteckend. Wer erkrankte, dem drohte mit recht hoher Wahrscheinlichkeit der Tod. Aber die Zahl der Infizierten hielt sich jeweils in Grenzen.


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