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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

Zoon, Mittwoch, 08.04.2020, 22:54 (vor 1476 Tagen) @ CHS
bearbeitet von Zoon, Mittwoch, 08.04.2020, 23:07

RA Bahner aus HD (auch Stadträtin der Freien Wähler) hat wohl beim BVerfG Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt.

Antrag kann hier gelesen werden.
http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf

Anwältin bewertet die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer als einen Angriff auf den Bestand der BRD und die fdGO. Das Verfassungsgericht soll
- dies so feststellen,
- den Vollzug der Corona-Verordnungen sofort auszusetzen,
- die für den 11.04.2020 angekündigte bundesweite Demo schützen,
- über den Eilantrag sofort entscheiden,
- davon absehen, die am Verfahren Beteiligten vor Erlass der einstweiligen Anordnung anzuhören.

Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht, vertritt wohl (Zahn-)Ärzte und war schon mehrfach mit Verfassungsbeschwerden zum ärztlichen Berufsrecht beim BVerfG erfolgreich.

Die Anwältin hält die Corona-Verordnungen für eklatant verfassungswidrig (Aufhebung aller Grundrechte) und den "Shutdown" für den größten Rechtsskandal in der Geschichte der BRD.

Weil sie alle 83 Mio. Bundesbürger zu einer Großdemo aufrief, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen Aufruf zu einer Straftat (Verstoß gegen Corona-Verordnung).

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heidelberg-ermittlungen-gegen-anwaeltin-aufruf-zu-widerstand-gegen-corona-auflagen-a-72db6757-1c1a-4d03-bdb3-3c85429448fb

In der Szene der Staats- und Verfassungsrechtler gärt es seit einiger Zeit wegen dem "Shutdown". So schreibt zum Beispiel Prof. Dr. Lepsius auf dem verfassungsblog.de über den (angeblichen) Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie. Hinter dem Gang der unbekannten Anwältin aus der Provinz könnte also mehr stecken als man vermutet. Aber der Antrag ist furchtbar geschrieben (viele Behauptungen, wenig Argumente).

Ich persönlich finde den Antrag gruselig, weil Juristen sich - wie die Eurokrise zeigte - mit schnellem entschlossenem Handeln, um Zeit für die Anwendung zielgerechteter und milderer Mittel zu gewinnen, (naturgemäß) schwer tun. Für diese Berufsgruppe muss regelmäßig stufenweise vorgegangen werden und darf das schärfste Mittel erst am Schluss kommen, auch wenn das Virus aufgrund seines exponentiellem Wachstums durch sämtliche Stufen zu knallen droht.

Mit dem Antrag auf Feststellung des Angriffs auf den Bestand der BRD und die fdGO soll wohl die Inanspruchnahme des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG ermöglicht werden.

Aufruf zur Großdemo in Zeiten einer Pandemie wirkt schon sehr betriebsblind.


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