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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

huisclos, Donnerstag, 09.04.2020, 00:33 (vor 1479 Tagen) @ Zoon

Nunja Grundsätzlich kann die BuReg solche Maßnahmen verhängen, jedoch müssen die Maßnahmen ein Ablaufdatum haben oder müssen durch den Bundestag durch Mehrheitsbeschluß aufhebbar sein. Das sind sie aber nicht. Spahn wollte sich zum Gesundheits Albert Speer ernennen, vorerst für ein Jahr und hat sich in das Gestz geschrieben, dass er das selbst verlängern darf. Geht überhapt gar nicht nach herrschender Auslegung des GG.

Die Euthanasie Handreichung der Klinikverbände geht überhaupt gar nicht. Das gehört zu den Verboten aus unserem Nazi Erbe.
In BaWü wurde ein Mann verhaftet, weil er gegen die Ausgangssperre demonstrieren wollte. Geht eigentlich auch nicht. Corona hin oder her.
Die Wirtschaft ist auf Staatswirtschaft gleichgeschaltet. Das gab es zuletzt in der DDR.
Die Liste ist mittlerweile einfach zu lang.
Ein Haufen Arschlöcher versuchen den starken Macher zu spielen und scheißen auf die verfassungsmäßige Ordnung, weil sie noch im Januar von iherer eigenen Arroganz besoffen waren. Die Folgen werden auf die Bevölkerung outgesourced. Auch die Wirtschaftshilfen und Neuverschuldung müssen irgednwann von jemandem bezahlt werden.

Laschets Auffassung ist imho die einzig verfaassungrechtlich vertretbare.
Die Dame hat Recht.


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