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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

HoschUn, Ort, Donnerstag, 09.04.2020, 02:26 (vor 1478 Tagen) @ Zoon

Aufruf zur Großdemo in Zeiten einer Pandemie wirkt schon sehr betriebsblind.

Es ist vielleicht betriebsblind, aber es ist verfassungsrechtlich doch eine merkwürdige Begebenheit, dass Baumärkte und Wochenmärkte (unter der Auflage Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten) öffnen dürfen, aber das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (unter der Auflage Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten) einfach pauschal verboten werden. Als ich das letzte mal das Grundgesetz gelesen haben, wurde dort weder das Hobbygärtnern noch das Recht auf frisches Gemüse vom Markt geschützt, aber Art. 8 GG garantiert sehr explizit die Demonstrationsfreiheit. Die Frage danach ob der Hobbyheimwerker und seine Versorgung systemrelevanter ist als ein elementares Grundrecht des Grundgesetzes, sollte doch (vielleicht auch erst nach Corona) mal grundlegend geklärt werden. Zeigt aber auch die Prioritäten des deutschen Ottonormalverbrauchers, der vielleicht schneller als wir alle glauben, politische Freiheit gegen Konsumfreiheit eintauschen würde.


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